Mittwoch, 2. Februar 2011

Das Recht auf Bildung

Nach Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948 ist das Recht auf Bildung ein Menschenrecht. Jedem Menschen soll freier Zugang zu Bildung, und damit Chancengleichheit gewährt werden.
Heute unterbreche ich die Berichterstattung über die Negevesxkursion mit einem kurzen Zwischenruf aus der Birzeit Universität nahe Ramallah. Wir waren dort heute zu Gast, um den Studienalltag in der West Bank hautnah mitzuerleben. Gott sei Dank, mussten wir ihn nicht so hautnah erleben, wie ihn die Studenten aus Ramallah häufig von den israelischen Checkpoint-Soldaten zu spüren bekommen. Denn leider hat Israel bei der Ratifizierung des 26. Artikels der Erklärung zu den Menschenrechten wohl etwas Interpretationsschwierigkeiten, um es einmal politisch korrekt durch die Blume auszudrücken. Durch oftmals willkürliche "Sicherheits"-Politik wird den Studenten der Zugang zu ihrer Universität versperrt. Es wurden Vorlesungen auch schon demonstrativ direkt vor dem Checkpoint gehalten.
auf dem Campus der Uni
der Eingang der geisteswissenschaftlichen Fakultät
Wer sich ein noch genaueres Bild von der Uni verschaffen möchte, sei auf die Homepage (hier klicken!) verwiesen. Zu den Problemen der Studenten mit der israelischen Besatzung findet ihr Infos auf http://right2edu.birzeit.edu/ (hier klicken!).
Morgen geht es dann mit den Negevberichten weiter! Bis dahin sende ich nach Deutschland viele Grüße aus Jerusalem, Mobbi!

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